AGB der GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE

 

Stand 15.07.2013

 

 

 

 

1. Geltungsbereich

 

Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE veranstaltet Fuballtraining für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 15 Jahre.

Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE führt Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahre durch. Die Bezeichnung lautet GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE.

Für die Rechtsverhältnisse zwischen GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE, vertreten durch Herr Murat Hakan Akgöz und den Kursteilnehmern der GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, gelten die nachfolgenden AGB GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE.

 

2.    Teilnehmer

 

Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 7 bis 15 Jahren teilnehmen. Aufgrund des begrenzten Kontingents kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

 

3. Buchung/ Vertrag

 

Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE zustande. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an die Adresse der GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE oder an Herr Murat Hakan Akgöz.

 

4.    Bezahlung

 

Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
Der Rechnungsbetrag muss bis zur genannten Frist auf dem Konto der GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE einbezahlt werden. Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE kann den Vertrag kündigen oder seine Leistungen verweigern, wenn die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig entrichtet ist.

 

5.    Kündigung/Stornogebühr

 

Eine Abmeldung vom Fussballcamp ist jederzeit vor Beginn des Fussballcamps ohne Stornogebühr möglich. Sollte die Spielerin oder der Spieler das Fussballcamp begonnen haben, können die angefallenen Fehlzeiten in einem anderen Fussballcamp nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Campgebühr bei einem angefangenem Fussballcamp ist nicht möglich.

 

6. Anullierung durch die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE

 

Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Falle wird der Rechnungsbetrag innerhalb 14 Tagen rückvergütet.

 

7. Versicherung

 

Jeder Teilnehmer muß für Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingszeit durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Das gleiche gilt für den Weg von/zum Veranstaltungsort und evtl. von/zum Ausflugsort 

 

8. Haftung

 

8.1. Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände.

 

8.2. Der gesetzliche Vertreter erkennt an, dass der Veranstalter für Verletzungen und/ oder Unfälle nicht in Haftung genommen werden kann.

 

8.3. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Dritte aufgrund eines schuldhaftes Verhaltens der/des angemeldeten Kinder/s erleidet.

 

8.4. Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdleistungen, die der Veranstalter und die Teilnehmer von Fremdanbietern in Anspruch nehmen. Es besteht keine Haftung bei Einbruch, Diebstahl oder sonstigen Verlust von Wertgegenständen.

 

9. Ausschluss

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Camp erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen. Die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE behält sich im Übrigen das Recht vor, den Teilnehmer aus einem wichtigen Grund von der Veranstaltung auszuschließen (z.B. bei Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Alkoholkonsum, Rassismus oder sonstigen groben Verstößen). Eine Kostenrückerstattung findet in den genannten Fällen nicht statt.

 

10. Erklärung der/ des Erziehungsberechtigten

 

10.1. Meine Tochter/ mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anweisungen der Kursleiter folge zu leisten.

 

10.2 Ich stimme zu, dass die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHULE Foto- und Filmaufnahmen von meinem Kind für Werbezwecke oder andere PR- Maßnahmen honorarfrei veröffentlichen darf. Ich willige daher unwiederruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien darin ein, dass die GANZHEITLICHE FUSSBALLSCHUle im Rahmen der Veranstaltungen berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen von meinem Kind zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen Print- und audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.


10.3 Mit der Anmeldung erkläre ich, daß meine Tochter/ mein Sohn körperlich gesund und voll belastbar ist. Darüber hinaus versichere ich, daß mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht vor Antritt des Kurses, insbesondere wenn der Fall nach der Anmeldung eintritt.


10.4 Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder bei Einnahme von Medikamenten.


10.5 Ich erkläre mich damit einverstanden, daß meine Tochter/ mein Sohn bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Kursleitern versorgt werden. Bei schwereren Verletzungen sind wir damit einverstanden, daß die Kursleitung ärztlichen Rat hinzuzieht.


10.6 Ich bin damit einverstanden, daß der Name, Vorname meines Kindes auf den Teilnehmerlisten veröffentlicht wird.

 

11. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.